In einer aktuellen Entscheidung hatte der OGH zur Auslegung einer Betriebsvereinbarung Stellung zu beziehen, konkret zur Auslegung einer Übertragungsvereinbarung, mit der eine ursprünglich leistungsorientierte direkte Leistungszusage des Arbeitgebers gem Abschnitt 3 des Betriebspensionsgesetzes (BPG) in eine (bloß) beitragsorientierte Pensionskassenzusage gem Abschnitt 2 des BPG umgewandelt wurde. Der OGH unterstellt darin einem beitragsorientierten Pensionskassenmodell im Ergebnis aber ausschließlich alle Merkmale eines leistungsorientierten Pensionskassenmodells.
Kritische Anmerkungen zum OGH-Urteil 9 Ob A 92/10k, ecolex 2011, S. 1033
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