Am 5.12.2008 hat die Datenschutzkommission (in der Folge kurz „DSK“) eine richtungsweisende Entscheidung im Zusammenhang mit so genannten Whistleblowing-Hotlines getroffen. Der Inhalt dieser Entscheidung wird im Folgenden kurz dargestellt und die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Fragen näher erörtert.
Ferdinand Graf, jusIT 2009/72, 143