§ 7 AngG verbietet Dienstnehmern, ohne Bewilligung des Dienstgebers ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen zu betreiben oder in einem Geschäftszweig des Dienstnehmers Handelsgeschäfte zu tätigen.
Jakob Widner bespricht in seinem jüngsten Beitrag eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, worin beurteilt wird, ob das Wettbewerbsverbot auch Dritte – wie hier eine Kapitalgesellschaft, an welcher der Dienstnehmer beteiligt ist, bindet bzw ob diese geklagt werden kann.
Lesen Sie den Beitrag von Jakob Widner im ILO-Newsletter, erschienen am 04. November 2020.
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