Verschärfte Regelungen zum Energieausweis

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Das mit 1. Dezember 2012 in Kraft tretende neue Energieausweis-Vorlagegesetz wird verschärfte Rahmenbedingungen mit sich bringen. Künftig drohen bereits Verwaltungsstrafen, wenn in Immobilienangeboten kein Heizwärmebedarf angeführt wird.

Der Standard vom 19./20. Mai 2012

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