Das mit 1. Dezember 2012 in Kraft tretende neue Energieausweis-Vorlagegesetz wird verschärfte Rahmenbedingungen mit sich bringen. Künftig drohen bereits Verwaltungsstrafen, wenn in Immobilienangeboten kein Heizwärmebedarf angeführt wird.
Der Standard vom 19./20. Mai 2012