Umstellung aufwendig, mitunter auch teuer

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Aus für Inhaberaktien. Solche darf es künftig nur noch bei börsenotierten Gesellschaften geben. Alle anderen AG müssen sie in Namensaktien umtauschen – was schwierig werden kann, wenn sie ihre Anteilseigner nicht kennen.

 

Armenak Utudjian im Gespräch mit Die Presse vom 29. September 2011

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