Technologiezeitalter – Urheberrechtshinweis in Metadaten ausreichend, damit Hersteller als Urheber des Lichtbildes genannt werden muss

circle light

Der OGH entschied kürzlich, dass der Hersteller eines digitalen Lichtbildes, dessen Name in den Metadaten angeführt ist, als Hersteller des Lichtbildes bei allen Veröffentlichungen durch Dritte genannt werden muss.

Das Urteil ist für Hersteller digitaler Lichtbilder, die ihre Urheberrechte wahren wollen, äußerst erfreulich. Erwerber digitaler Fotos sollten in Hinkunft routinemäßig die Metadaten digitaler Lichtbilder auf Herstellerhinweise überprüfen, da eine unterbliebene Urheberbezeichnung ein teures Nachspiel haben könnte. 

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