Arbeitsrecht und Unternehmenserfolg sind stark verknüpft. Der richtige Umgang mit arbeitsrechtlichen Gestaltungsmitteln ist mitentscheidend dafür, ob Personal motiviert und im Unternehmen gehalten werden können, Reorganisationen und Umstrukturierungen gelingen, Arbeitszeitmodelle und Compliance-Vorgaben das Betriebsgeschehen ausreichend berücksichtigen und Konflikte mit der Belegschaft von vornherein vermieden werden.
In Konfliktsituationen bedarf es maßgeschneiderter Strategien und erfahrener Prozessvertretung, um sicherzustellen, dass es zu keiner unnötigen Bindung von wertvoller Management-Zeit kommt. Europarechtliche Vorgaben und fortschreitende Spezialisierung bedingen ein immer dichteres und komplexeres Netz an Normen, die eine präzise arbeitsrechtliche Umsetzung notwendig machen.
Unser Arbeitsrecht-Team berät umfassend und branchenübergreifend in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven österreichischen bzw. europäischen Arbeitsrechts – dies sowohl in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung als auch im Rahmen von Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind unter anderem die Erstellung von arbeitsrechtlich relevanten Verträgen, Compliance-Beratung von Unternehmen, Beratung bei Rechtsfragen von Betriebsverfassung und Kollektivverträgen, Konfliktmanagement, arbeitsrechtliche Prozessführung, sowie Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht (Expats).
Wir verstehen Arbeitsrecht als Querschnittsmaterie, in der angrenzende Rechtsbereiche (Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht) im Kontext berücksichtigt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass der unternehmerische Blickwinkel im Fokus bleibt und die arbeitsrechtliche Beratung von betriebswirtschaftlichen Vorgaben nicht entkoppelt wird.