Die Schwerpunkte unserer strafrechtlichen Beratung liegen in den Bereichen Krida- und Bilanzdelikte, Finanzstrafrecht, Untreue/Veruntreuung, Korruption sowie Geldwäsche.
Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, sind für deren Organe gerade die Wochen vor der Entscheidung, ob das Unternehmen ohne Insolvenzverfahren fortgeführt werden kann, nicht nur in Hinblick auf Haftung und Insolvenz prekär, sondern v.a. auch im Hinblick auf strafrechtliche Handlungen. Eine präventive Beratung ist hier unerlässlich.
Unternehmerische Tätigkeit wird zunehmend an Compliance Vorschriften ausgerichtet, die Entscheidungsträger im Unternehmen wie Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und leitende Mitarbeiter sind vermehrt mit strafrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Sie unterliegen weitreichenden Aufsichts- und Organisationspflichten – die Gefahr, mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert zu werden, ist beträchtlich.
Wir vertreten in allen strafrechtlichen Belangen vor Ermittlungsbehörden und Gerichten, beratend und als Strafverteidiger.