Vermögens­planung / Stiftungs- und Erbrecht

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Die Vermögens- und Nachfolgeplanung stellt viele vermögende Privatpersonen und Unternehmer vor große Herausforderungen; mannigfache (auch diametrale) Ziele und Interessen im privaten und unternehmerischen Bereich gilt es dabei zu beachten. Der Erhalt von Unternehmen und Vermögen auch in der nächsten Generation ist meist primäres Ziel, bedarf aber einer optimalen rechtlichen und steuerlichen Strukturierung.

Österreichische Privatstiftungen stellen vielfach – für in- und ausländische Unternehmen sowie Privatpersonen – einen wichtigen Bestandteil der Nachfolgeplanung dar. Damit stellen sich komplexe fächerübergreifende immobilien-, erb- und steuerrechtliche Fragen sowohl nach österreichischem Recht als auch nach ausländischem Recht. Armenak Utudjian und sein Team sind auf die Beratung von Privatpersonen und Unternehmern aufgrund ihrer langjährigen Expertise gerade in dieser komplexen Problemstellung spezialisiert.

Der besondere Fokus dieses Beratungsfeldes liegt in der Gestaltung und Optimierung von Corporate Governance nicht nur in der Stiftung selbst, sondern bei den zugehörigen Unternehmensgruppen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Übertragung außerhalb der Stiftung gehaltener Vermögenswerte, vor allem Immobilien. Diese Herausforderungen fordern zukunftsorientierte, aber auch flexible Gestaltungen anhand der vom Stifter vorgegebenen Grundsätze. Die individuelle und vertrauliche, nachhaltige Beratung ist unser besonderes Credo.

Kontakt

Dr. Armenak Utudjian
M.B.L.-HSG | Partner
T:+43 1 401 17 - 0
image expand Spezialgebiete
  • Gestaltung und Änderung von Stiftungsurkunden und –zusatzurkunden, insbesondere Einrichtung von Aufsichtsräten und Beiräten (zur laufenden Anpassung an neue stiftungs-, erb- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen);
  • Errichtung von Testamenten, Schenkungsverträgen (auch auf den Todesfall), Erb- und Pflichtteilsvereinbarungen;
  • Vollstreckung von Testamenten
  • Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche;
  • Strukturierung und Verwaltung von Familien– und Stiftungsvermögen (auch als Stiftungsvorstände und Organmitglieder)
  • Beratung von Stiftungsvorständen (insbesondere auch zur Haftungsvermeidung) und Family-Offices
  • Gestaltung von Holding- und Unternehmensstrukturen, die der individuellen Situation entsprechen, insbesondere auch durch Syndikatsvereinbarungen;
  • Errichtung und Durchführung von Immobilienverträgen aller Art

News

trend-Anwaltsranking 2024

Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder im trend-Anwaltsranking vertreten zu sein! Gratulation an unsere Experten Alexander Isola und Stefan Weileder zur Platzierung in der Kategorie „Insolvenzen und Sanierungen“ und

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Top 10 Private Wealth Law Lawyers

Erneut wurde die besondere Expertise unserer Kanzlei bei der Betreuung von Privatkunden bestätigt. Wir freuen uns über die mediale Anerkennung und gratulieren unserem anerkannten Experten Armenak Utudjian zur Platzierung in

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30 Jahre Privatstiftungsgesetz

Die LGT Bank AG hat zum 30-jährigen Bestehen des Privatstiftungsgesetzes eine Jubiläumsbroschüre veröffentlicht. In dieser werden die positiven aber auch kritischen Faktoren der österreichischen Privatstiftung von ausgewiesenen Experten auf diesem

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Auszeichnungen: The Best Lawyers

Das kürzlich veröffentlichte Best Lawyers-Ranking des deutschen Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Fachverlag Best Lawyers hat die besten Anwälte in Österreich, Deutschland und der Schweiz gekürt (Peer-to-Peer Verfahren). Auch dieses

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Publikationen

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Teure Ehepakte

Armenak Utudjian über die Gebührenflut des Staates bei Ehepakten und Adoptionen.  Wirtschaftsblatt, 20. Februar 2014 AU_WirtschaftsBlatt_20_02_2014.pdf 295 KB

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  • Gestaltung und Änderung von Stiftungsurkunden und –zusatzurkunden, insbesondere Einrichtung von Aufsichtsräten und Beiräten (zur laufenden Anpassung an neue stiftungs-, erb- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen);
  • Errichtung von Testamenten, Schenkungsverträgen (auch auf den Todesfall), Erb- und Pflichtteilsvereinbarungen;
  • Vollstreckung von Testamenten
  • Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche;
  • Strukturierung und Verwaltung von Familien– und Stiftungsvermögen (auch als Stiftungsvorstände und Organmitglieder)
  • Beratung von Stiftungsvorständen (insbesondere auch zur Haftungsvermeidung) und Family-Offices
  • Gestaltung von Holding- und Unternehmensstrukturen, die der individuellen Situation entsprechen, insbesondere auch durch Syndikatsvereinbarungen;
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