Wir beraten umfassend auf verschiedensten Gebieten des öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht reicht das Leistungsspektrum von der Produktzulassung selbst über die Wahl der geeigneten Vertriebsstruktur bis zu Themen der Werbebeschränkungen. Besonderer Fokus wird auf die Einbeziehung zivilrechtlicher Fragestellungen vor allem im Distributionsrecht gelegt.
Weitere Bereiche bilden das Krankenanstaltenrecht sowie das sozialversicherungsrechtliche Honorierungswesen für Kassenärzte, ASVG-Vertragspartnerrecht und rechtliche Problemstellungen von Alters- und Krankenversorgungswerken (auch der Freien Berufe) und allen damit verbundenen Rechtsfragen.
Neben der Beratungstätigkeit selbst führen wir auch Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in diesen Rechtsgebieten und können auf eine langjährige Erfahrung in der Vertretung sowohl vor den Verwaltungsgerichten, besonders aber auch bei den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts – dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof – verweisen.