Wir verfügen über langjährige Expertise und beraten unsere Mandanten umfassend in sämtlichen Bereichen des Bank- und Finanzrechtes sowie bei Finanzierungen aller Art. Das primäre Augenmerk unserer Beratung ist stets die rechtliche Machbarkeit und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit.
Zu unseren Mandanten zählen in- und ausländische Finanzinstitute, Kreditgeber und Kreditnehmer, Unternehmen aller Industriesektoren und Größenklassen einschließlich weltweit agierende Konzerne, Versicherungen, Investoren, Behörden und Gebietskörperschaften.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten mit bankrechtlichen, aufsichtsrechtlichen oder auch kapitalmarktrechtlichen Hintergründen – so haben wir in großen gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Finanzkrise beraten und vertreten.
Unsere AnwältInnen des Bank- und Finanzrecht-Teams arbeiten regelmäßig Hand in Hand mit den entsprechend spezialisierten AnwältInnen aus anderen relevanten Praxisgruppen zusammen – komplexe Rechtsfragen werden somit stets effizient und schnell gelöst.