Der neueste ILO-Artikel von Jakob Widner und Sarah Micheuz befasst sich mit einer aktuellen Entscheidung des EuGH zum österreichischen Urlaubsrecht. Das UrlG gewährt dann keine Urlaubsersatzleistung für unverbrauchten Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen unberechtigten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers endet. Diese Regelung, so der EuGH, verstößt gegen EU-Recht. In Zukunft steht daher jedenfalls eine Urlaubsersatzleistung für unverbrauchten Jahresurlaub zu, egal wie das Arbeitsverhältnis endete.
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