In seinem neuesten ILO-Artikel diskutiert Jakob Widner eine aktuelle Entscheidung des OGH. Der OGH entschied, dass sich eine Arbeitnehmerin nicht auf eine Diskriminierung aus Gründen der Weltanschauung berufen kann, wenn sie wegen der Weigerung gekündigt wird, eine vorgeschriebene Covid-19-Gesichtsmaske zu tragen. Die Entscheidung war die erste ihrer Art, die vor den OGH kam. Für Arbeitgeber bedeutet sie, dass Covid-19-bezogene Maßnahmen am Arbeitsplatz durchgesetzt werden können, ohne dass sie Diskriminierungsklagen befürchten müssen.
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