Jüngere Gesetzesänderungen in der österreichischen Insolvenzordnung haben die Verpflichtungen der Gesellschafter im Insolvenzfall beachtlich erweitert. Es besteht nunmehr die Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters zur Insolvenzantragstellung bei (sog.) „führungslosen“ Gesellschaften. Liegt eine „führungslose“ Gesellschaft vor, ist dem Mehrheitsgesellschafter daher dringend anzuraten, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft laufend im Hinblick auf eine mögliche Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu überprüfen.
Alexander Isola, ILO-Newsletter vom 17. März 2017
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