Haftung des jahresabschlusserstellenden Wirtschaftstreuhänders

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21. September 2016 – Graz, 02. November 2016, Wien – jeweils von 15.00 – 18.00

Der den Jahresabschluss erstellende Wirtschaftstreuhänder ist Miturheber des Inhaltes. Das UGB enthält zahlreiche diesbezüglich einzuhaltende Vorschriften. Unter Umständen kann auch der Wirtschaftstreuhänder für die Verletzung dieser Vorschriften zivil- und strafrechtlich haften. Besonders zu beachten ist die Erläuterung zum negativen Eigenkapital.

Aktuelle Entwicklungen, insbesondere in Deutschland, deuten darauf hin, dass Wirtschaftstreuhänder für allfällige Unrichtigkeiten solcher Erläuterungen haftbar gemacht werden können. In diesem Seminar lernen Sie die Identifizierung von Haftungsansprüchen, schärfen Ihren Fokus auf haftungsrelevante Themen und vermeiden so Haftungsfallen!

Referenten:
Alexander Isola
Stefan Weileder
David Seidl

Rückfragehinweis:

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