Unser Arbeitsrechtler Jakob Widner hat den Samariterbund Tirol erfolgreich in einem Anfechtungsprozess vertreten. Der OGH beurteilte erstmals, dass die Weigerung, eine Schutzmaske zu tragen, nicht als „Weltanschauung“ zu qualifizieren ist. Eine wegen dieser Weigerung ausgesprochene Kündigung ist daher nicht diskriminierend. Das Gleichbehandlungsgesetz wird nicht verletzt.
Über diese wegweisende Entscheidung wird aktuell in den Medien berichtet. Jakob Widner hat die Entscheidung in einem Standard Artikel kurz kommentiert.
Den Artikel gibt es hier zum Nachlesen.