Das neue Privatinsolvenzrecht – ohne Mindestquote

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Eines der Ziele der Insolvenzordnung ist, dass redliche Schuldner einen Anspruch auf Befreiung von nach einem Insolvenzverfahren offen bleibenden Teil ihrer Schulden haben. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine Restschuldbefreiung einkommensschwachen Schuldnern nicht immer offen steht. Die Bundesregierung sieht daher in ihrem Arbeitsprogramm 2017/2018 unter dem Titel „modernes Insolvenzrecht-Kultur des Scheiterns“ eine Novelle der Privatinsolvenz vor. Das neue Privatinsolvenzrecht wurde bereits am 28.03.2017 im Ministerrat beschlossen und soll mit 01.07.2017 in Kraft treten und auf alle danach eröffneten Insolvenzverfahren anzuwenden sein.

Alexander Isola, ILO-Newsletter vom 2. Juni 2017

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