Crashkurs Arbeitsrecht: Schwanger in der Probezeit

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Karin B. wechselt in die Marketingabteilung eines Handelsunternehmens. Der neue Vertrag ist unbefristet, eine Probezeit wird nicht vereinbart. Nach zwei Wochen erfährt sie von ihrer Schwangerschaft und bleibt wegen Übelkeit einen Tag zu Hause. Als sie ihrem Chef am nächsten Tag die Schwangerschaft mitteilt, löst er das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung auf.

Jakob Widner in der Presse vom 31. August 2016

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Autor

Mag. Jakob Widner
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