Die COVID-19 Krisenbewältigungsinstrumente umfassen ein breites Spektrum von Maßnahmen: von der Möglichkeit zur Stundung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, über die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist auf maximal 120 Tage, bis hin zur Einrichtung von finanziellen Hilfspaketen.
Insolvenzrechtsexperten Stefan Weileder und Alexander Isola mahnen Unternehmen vor Haftungsfallen bei der Inanspruchnahme von Corona-Krisenbewältigungsinstrumenten zur Vorsicht.
Lesen Sie dazu den Artikel erschienen im Wirtschaftsmagazin Trend vom 04. April 2020.