Technologiezeitalter – Urheberrechtshinweis in Metadaten ausreichend, damit Hersteller als Urheber des Lichtbildes genannt werden muss
Der OGH entschied kürzlich, dass der Hersteller eines digitalen Lichtbildes, dessen Name in den Metadaten angeführt ist, als Hersteller des Lichtbildes bei allen Veröffentlichungen durch Dritte genannt werden muss.