„Datenschutz neu“ für Gemeinden
Ferdinand Graf und Marija Križanac sind die Autoren des neuen RFG-Schriftenreihenbandes „Datenschutz neu“ für Gemeinden, der kürzlich im MANZ Verlag erschienen ist.
Ferdinand Graf und Marija Križanac sind die Autoren des neuen RFG-Schriftenreihenbandes „Datenschutz neu“ für Gemeinden, der kürzlich im MANZ Verlag erschienen ist.
Der Oberste Gerichtshof entschied kürzlich, dass eine Verbindung von Werken zweier Künstler dann nicht zu einem gemeinschaftlichen Werk im Sinne von § 11 (1) UrhG führt, wenn die einzelnen Werke wieder voneinander getrennt werden können.
Mit den jüngsten Änderungen der österreichischen Insolvenzordnung reagierte der Gesetzgeber auf die mit EuInsVO 2015 eingeführten Regelungen zur Konzerninsolvenz auf europäischer Ebene und schuf nun erstmals auch konkrete Regelungen für Konzerninsolvenzen in Österreich.
Kurz vor der letzten Nationalratswahl wurde vom Parlament noch schnell ein Gesetz beschlossen, mit dem Arbeiter und Angestellte in vielen Bereichen gleichgestellt werden – aber noch lange nicht in allen Bereichen.
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 hat dem österreichischen Markenschutzgesetz einige wichtige Änderungen beschert. Die bedeutendste Neuerung ist die Einführung von Gewährleistungsmarken.
Im neuen ILO-Newsletter, erschienen am 4. Oktober 2017, schreibt Jakob Widner über die neue Rechtslage beim österreichischen Nichtraucherschutzgesetz. Dieses stellt Raucher am Arbeitsplatz besser als in der Gastronomie.
Die ab Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung ändert das datenschutzrechtliche Umfeld in der EU und Österreich von Grund auf. Aus diesem Anlass brachte das Datenschutz-Team von Graf Isola (ehm. Graf & Pitkowitz) nun ein zweisprachiges ecolex Sonderheft heraus, das Unternehmen als Orientierungshilfe für die Umstellung und Einhaltung der DS-GVO dienen soll.
Ferdinand Graf ist Mitherausgeber und Co-Autor des kürzlich im MANZ Verlag Wien erschienenen Werks „Neuerungen im europäischen Datenschutzrecht für Unternehmen".
Alexander Isola befasst sich im neuesten ILO-Newsletter, erschienen am 8. September 2017, mit den Bestimmungen des § 78 IO, der den Anwendungsbereich für Sicherungsmaßnahmen bei Insolvenzverfahren erweitert.
Die neue Wiedereingliederungs-Teilzeit soll ArbeitnehmerInnen erleichtern nach längeren Krankenständen am Arbeitsplatz wieder Fuß zu fassen.