Karfreitagsregelung
EU-Generalanwalt hält österreichische Karfreitagsregelung (Arbeitsruhegesetz) für EU-rechtswidrig. Entschädigung wegen Diskriminierung kann gegenüber der Republik Österreich, nicht aber gegenüber Arbeitgebern geltend gemacht werden, weil sich diese bislang rechtmäßig verhalten haben.