Im Parlament wurde kürzlich ein neues, heftig umstrittenes Arbeitszeitrecht beschlossen, das am 01. September 2018 in Kraft tritt
Die wichtigsten Neuerungen sind hier zusammengefasst.
Die wichtigsten Neuerungen sind hier zusammengefasst.
Leistet ein Geschäftsführer nach Eintritt der materiellen Insolvenz Zahlungen, kann er nach § 25 Abs 2 Z 2 GmbHG gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig werden. Ausgenommen sind Zahlungen, die auch nach Eintritt der materiellen Insolvenz mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. Der entstandene Schaden besteht darin, dass durch die verspätete Insolvenzanmeldung und die inzwischen geleisteten Zahlungen das als Insolvenzmasse verteilbare Gesellschaftsvermögen geschmälert wurde. Die Führung einer in einer Krise befindlichen Gesellschaft erfordert daher besondere Sorgfalt. Geschäftsführer und Vorstände haben das Vorliegen der materiellen Insolvenz regelmäßig zu prüfen. Nach Eintritt der materiellen Insolvenz haften sie der Gesellschaft für masseschmälernde Zahlungen. Um später unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte daher nach Möglichkeit bereits ex ante die Zulässigkeit der später in Aussicht genommenen Zahlungen geprüft werden.
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den weiten Umfang des Erschöpfungsgrundsatzes bekräftigt.
Das neue Sozialvericherungs-Zuordnungsgesetz ermöglicht es Arbeitgebern und Auftragnehmern, eine Qualifikation ihres Rechtsverhältnisses vorab durch die Abgabenbehörde einzuholen. Das erleichtert die Planbarkeit der Lohnkosten.
Gunter Nitsche, Wing Business vom 29. März 2018
Insolvenzvorschriften umfassen ein breites Spektrum von Maßnahmen: von einem frühzeitigen Eingreifen, bevor ein Unternehmen in ernste Schwierigkeiten gerät, über die rechtzeitige Restrukturierung zur Erhaltung rentabler Geschäftssparten und die Liquidation von Vermögenswerten als letztem Mittel zur Sanierung eines Unternehmens bis hin zu Gewährung einer zweiten Chance für redliche Unternehmer im Wege einer Entschuldung.
Claudia Csáky, Head of Praxisgruppe Geistiges Eigentum / IP & IT, ist die Autorin des Chambers Global Practice Guide 2018 für Copyright in Österreich.
Für Dienstzeugnisse gilt ein schwieriger Standard: In Dienstzeugnissen darf nur überschwänglich gelobt werden – oder gar nicht.
Ferdinand Graf und Marija Križanac sind die Autoren des neuen RFG-Schriftenreihenbandes „Datenschutz neu“ für Gemeinden, der kürzlich im MANZ Verlag erschienen ist.
Der Oberste Gerichtshof entschied kürzlich, dass eine Verbindung von Werken zweier Künstler dann nicht zu einem gemeinschaftlichen Werk im Sinne von § 11 (1) UrhG führt, wenn die einzelnen Werke wieder voneinander getrennt werden können.