Beteiligung am Shitstorm kann teuer werden

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In ihrem jüngsten Artikel, zeigt Claudia Csáky die rechtlichen Risiken, die mit der Beteiligung an „Shitstorms“ verbunden sind, auf. Ein kürzlich vom OGH entschiedener Fall stellt klar, dass grundsätzlich jede Person, die sich in sozialen Medien an der Verbreitung unwahrer Behauptungen über einen Dritten beteiligt, für den gesamten Schaden gegenüber dem Opfer haftet und sich dann selbst bei den Mitbeteiligten regressieren muss. Das Risiko, dass die Mitbeteiligten nicht festgestellt werden oder mangels finanzieller Mittel einen Anteil des Schadens tragen können, trifft die Beteiligten des Shitstorm und nicht das Opfer.

Lesen Sie den Beitrag von Claudia Csáky dazu hier oder auf der Lexology Website.

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