Entscheidung iS Taschenlampen schafft klare Richtlinien in Bezug auf Herausgabe des Gewinns bei unrechtmäßiger Benutzung von Immaterialgüterrechten
Claudia Csáky und Isabella Wiener analysierten kürzlich eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH 4Ob213/18d) betreffend die Frage, ob der Verletzer eines Gemeinschafts-Geschmacksmusters den Reingewinn herauszugeben hat oder nur jenen Anteil des Gewinns, der gerade auf der Benutzung des verletzten Geschmacksmusters beruht.