Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über präventive Restrukturierungsmaßnahmen

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Insolvenzvorschriften umfassen ein breites Spektrum von Maßnahmen: von einem frühzeitigen Eingreifen, bevor ein Unternehmen in ernste Schwierigkeiten gerät, über die rechtzeitige Restrukturierung zur Erhaltung rentabler Geschäftssparten und die Liquidation von Vermögenswerten als letztem Mittel zur Sanierung eines Unternehmens bis hin zu Gewährung einer zweiten Chance für redliche Unternehmer im Wege einer Entschuldung.

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