Die Anfechtung der Zahlungen bei einem revolvierenden Kontokorrentkredit
Der neue Aufsatz von Alexander Isola: Die Anfechtung der Zahlungen bei einem revolvierenden Kontokorrentkredit kann für den Insolvenzverwalter eine Herausforderung darstellen. Die jüngere Rsp zum § 31 IO fasst die bisher geltenden Kriterien zusammen und zeigt einen Trend zur Verschärfung der Sorgfaltspflichten für die Großgläubiger.
Die Anfechtung der Zahlungen bei einem revolvierenden Kontokorrentkredit
Der neue Aufsatz von Alexander Isola: Die Anfechtung der Zahlungen bei einem revolvierenden Kontokorrentkredit kann für den Insolvenzverwalter eine Herausforderung darstellen. Die jüngere Rsp zum § 31 IO fasst die bisher geltenden Kriterien zusammen und zeigt einen Trend zur Verschärfung der Sorgfaltspflichten für die Großgläubiger.
Karfreitags-Dilemma
Die neue Karfreitagsregelung steht. Während der EuGH eine diskriminierungsfreie Regelung auch durch einen Karfreitag für Alle zugelassen hätte (sog. Levelling-up), geht die Bundesregierung den gegenteiligen Weg und schafft den Karfreitag als Feiertag generell ab (sog. Levelling-down). Stattdessen gibt es einen Sonder-Feiertag für Alle, der aber auf das Urlaubskonto anzurechnen ist. Muss dann am persönlichen Feiertag aus betrieblichen Gründen dennoch gearbeitet werden, dann steht das Feiertagsentgelt zu und der Urlaubstag wurde nicht verbraucht. Das soll auch für Karfreitags-Regelungen in Kollektivverträgen gelten.
Protestanten, Altkatholiken und Methodisten verlieren daher einen Feiertag. Für alle anderen wird sich de facto nichts ändern.
Ohne diese Regelung hätte das Levelling-up des EuGH gegolten (= Karfreitag für Alle).
Karfreitags-Dilemma
Die neue Karfreitagsregelung steht. Während der EuGH eine diskriminierungsfreie Regelung auch durch einen Karfreitag für Alle zugelassen hätte (sog. Levelling-up), geht die Bundesregierung den gegenteiligen Weg und schafft den Karfreitag als Feiertag generell ab (sog. Levelling-down). Stattdessen gibt es einen Sonder-Feiertag für Alle, der aber auf das Urlaubskonto anzurechnen ist. Muss dann am persönlichen Feiertag aus betrieblichen Gründen dennoch gearbeitet werden, dann steht das Feiertagsentgelt zu und der Urlaubstag wurde nicht verbraucht. Das soll auch für Karfreitags-Regelungen in Kollektivverträgen gelten.
Protestanten, Altkatholiken und Methodisten verlieren daher einen Feiertag. Für alle anderen wird sich de facto nichts ändern.
Ohne diese Regelung hätte das Levelling-up des EuGH gegolten (= Karfreitag für Alle).
Alexander Isola und Stefan Weileder erneut als Masseverwalter für Borckenstein bestellt
Alexander Isola und Stefan Weileder wurden zu Masseverwaltern des steirischen Garnherstellers Borckenstein bestellt. Das Unternehmen, eine Tochtergesellschaft der italienischen Fil Man Made Group, hat zu Beginn des Jahres beim Landesgericht Graz Insolvenz angemeldet. Bereits 2016 waren beide Insolvenzrechtsexperten als Masseverwalter im damaligen Sanierungsverfahren des Garnherstellers tätig.
Zeitungsschütte – Kunstwerk?
Der Oberste Gerichtshof entwickelte kürzlich klare Grundsätze im Hinblick auf die Beurteilung, ob eine Schöpfung (hier: Zeitungsschütte) als ein Werk der (bildenden) Kunst anzusehen ist und somit urheberrechtlichen Schutz genießt.
Ferdinand Graf und Marija Križanac sind Teil des Autorenteams des „Data Privacy Advisor“ von Thomson Reuters
Ferdinand Graf und Marija Križanac sind Teil des Autorenteams des „Data Privacy Advisor“ von Thomson Reuters und decken den Bereich „Q&A for Austria“ ab (letztes Update: 28.12.2018). Der „Data Privacy Advisor“ bietet einen schnellen Überblick über die weltweiten Datenschutzbestimmungen. Er wird regelmäßig aktualisiert und ist unter legal.thomsonreuters.com/en/products/data-privacy-advisor zu finden.
Insolvenzrechtsexperte Stefan Weileder nun Gesellschafter bei Graf Isola
Der Insolvenzrechtsexperte Stefan Weileder ist neuer Gesellschafter von Graf Isola. Er begann seine Karriere 2006 bei Graf Isola (ehm. Graf & Pitkowitz) und ist ausgewiesener Experte sowie "Up and Coming Lawyer" (Chambers Europe 2018) in den Bereichen Insolvenz und Restrukturierung.
Marija Križanac ist Teil des Autorenteams des neuen MANZ Praxiskommentars zum Datenschutzrecht
Marija Križanac ist Teil des renommierten Autorenteams des kürzlich im MANZ Verlag erschienenen Praxiskommentars Knyrim (Hrsg), Der DatKomm – des neuen Standardwerks zum Datenschutzrecht (DSGVO und DSG).
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