Das neue Sozialvericherungs-Zuordnungsgesetz ermöglicht es Arbeitgebern und Auftragnehmern, eine Qualifikation ihres Rechtsverhältnisses vorab durch die Abgabenbehörde einzuholen. Das erleichtert die Planbarkeit der Lohnkosten.
Lesen Sie dazu den Beitrag von Jakob Widner, erschienen am 9. Mai 2018 im aktuellen ILO-Newsletter.
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