Jakob Widner bespricht in seinem aktuellen ILO-Artikel eine OGH Entscheidung bezüglich der geltenden Rechtslage nach dem Brexit.
Der österreichische OGH hatte kürzlich zu entscheiden, ob das Brexit-Referendum Auswirkungen auf die Frage hat, welches Recht auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbar ist. Der OGH kam zwar zutreffend zu dem Ergebnis, dass die Rom-I-Verordnung weiterhin auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbar ist, hat dies aber offenbar nur auf Gerichtsverfahren angewandt, die vor Ablauf der Brexit-Übergangsfrist eingeleitet wurden.
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