Verschärfung der Zwangsstrafen bei Verletzung der Offenlegungsverpflichtung
Klienteninformation über die Verschärfung der Zwangsstrafen
für die Verletzung von Offenlegungsverpflichtungen (den Jahresabschluss betreffend). Diese Verschärfung erfolgte durch das Budgetbegleitgesetz 2011, das zu BGBl I
111/2010 veröffentlicht und (in seinen wesentlichen Teilen) mit 01.01.2011 bereits in Kraft gesetzt worden ist.