Gleichnamigkeit; Priorität nach Marken und Namenrecht; anständige Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel

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Ecolex Nr. 7/2015, 584

Bei der Beurteilung der Priorität nach Markenrecht kommt es nur auf die konkret verwendeten Bezeichnungen im geschäftlichen Verkehr an. Im Rahmen des § 43 ABGB spielt hingegen die Priorität bei einem beiderseits befugten Namensgebrauch grundsätzlich keine Rolle.

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