Das Patentrecht bildet einen wichtigen Teil des „geistigen Eigentums“. Zu den Eckpfeilern des „geistigen Eigentums“ gehören das Patentrecht und das Urheberecht. Das Patentrecht schützt Erfindungen, die neu sind, die erforderlichen, über den Stand der Technik hinausgehende Erfindungshöhe aufweisen und gewerblich anwendbar sind (§ 1PatG).
Gunter Nitsche, Wing Business vom 29. Dezember 2015
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