Folge 28. Das Dienstverhältnis von Hans H. wurde beendet. Er stellt fest, dass er noch Anspruch auf Überstundenentgelt aus dem letzten Monat hat. Sechs Wochen nach Beendigung des Dienstverhältnisses fordert er seinen Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung dieser Überstunden auf.
Axel Guttmann in der Presse vom 18.01.2017