In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den weiten Umfang des Erschöpfungsgrundsatzes bekräftigt.
Einerseits wurde bestätigt, dass der Erschöpfungsgrundsatz, sowohl für Wortmarken als auch für andere Arten von Marken gilt (hier: Wortbildmarke), andererseits, dass Ausnahmen vom Grundsatz der Erschöpfung der Markenrechte eng auszulegen sind. Insbesondere ist dem Erschöpfungsgrundsatz eine Einschränkung der Verwendung einer Marke (für Originalprodukte) auf das notwendige Ausmaß fremd.
Die blickfangmäßige Verwendung der Wortbildmarke DAVIDOFF in Begleittexten zu Produktabbildungen durch ein Online-Versandhaus suggeriert Verbrauchern nach dem OGH auch keine Einbindung in das selektive Vertriebssystem der Kläger.
Lesen Sie dazu den Beitrag von Claudia Csaky, David Seidl und Leopold Ferch im neuen ILO-Newsletter, erschienen am 4. Juni 2018.
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