Nach einer kurzen Übersicht der wichtigsten Verpflichtungen gemäß WiEReG, wird die Rolle desselben in der insolvenzrechtlichen Praxis, insbesondere aus dem Blinkwinkel der Insolvenzverwaltung der nicht mehr (organschaftlich) vertretenen Rechtsträger, untersucht.
Lesen Sie dazu den Beitrag von Alexander Isola im neuen ILO-Newsletter, erschienen am 05. Oktober 2018.
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