Weitere Dieselgate-Entscheidung des OGH – dieses Mal zu Beweisregeln

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Weiter geht der Dieselskandal, dieses Mal setzte sich der Oberste Gerichtshof mit Beweislastregeln auseinander, die alle drei Instanzen unterschiedlich handhabten. Der Kläger, Eigentümer eines Audi Q5 mit dem VW-Dieselmotor des Typs EA 189 EU5, der die verbotene Deaktivierung der Abgasmessung eingebaut hatte, verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Unklar war allerdings, wer jeweils was beweisen muss, und ob die Streitparteien jeweils ihrer Beweispflicht nachkamen.

Jakob Widner erläutert in seinem neuen ILO-Artikel diese Entscheidungen.

Lesen Sie den Artikel hier oder im Litigation Newsletter des International Law Office.

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