Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die erste wichtige Entscheidung im Dieselabgasskandal getroffen. Ein beklagter Autohändler musste das Auto des Klägers zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr zurückzahlen. Der Kläger hatte auch den Hersteller Volkswagen geklagt – aufgrund einer neuen Entscheidung des EuGH haftet im Ergebnis auch dieser. Und ausgerechnet der Klimawandel könnte den Herstellern sogar in die Hände spielen.
Lesen Sie den Artikel von Jakob Widner hier oder im Litigation Newsletter des International Law Office.