Neues HinweisgeberInnenschutzG nach verzögerter Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie

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Nach über einjähriger Verspätung ist es endlich so soweit, die EU – Whistleblower – Richtlinie trat kürzlich in Kraft.

Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind nun verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme zu installieren, damit Missstände im Unternehmen aufgedeckt und am besten vom Unternehmen selbst beseitigt werden können. Das wird auch anonym möglich sein.

Neben der verzögerten Umsetzung, gibt es aber auch Kritik an einigen Umsetzungspunkten.

Lesen Sie den Artikel von Jakob Widner hier oder im Employment & Immigration Newsletter des International Law Office!

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