Sicherheit für Prozesskosten nach dem Brexit

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Jakob Widner bespricht eine Entscheidung des OGH zur Frage, ob ein Kläger aus dem Vereinigten Königreich aufgrund des Brexit nun Sicherheit für anfallende Prozesskosten leisten muss. Der OGH vertrat hierbei die Auffassung, dass dem Kläger keine Prozesskostensicherheit vorgeschrieben werden kann, weil die Entscheidungen österreichischer Gerichte auch nach dem Brexit im Vereinigten Königreich vollstreckbar sind.

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Autor

Mag. Jakob Widner
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