Jakob Widner bespricht eine Entscheidung des OGH zur Frage, ob ein Kläger aus dem Vereinigten Königreich aufgrund des Brexit nun Sicherheit für anfallende Prozesskosten leisten muss. Der OGH vertrat hierbei die Auffassung, dass dem Kläger keine Prozesskostensicherheit vorgeschrieben werden kann, weil die Entscheidungen österreichischer Gerichte auch nach dem Brexit im Vereinigten Königreich vollstreckbar sind.
Der Artikel von Jakob Widner ist jetzt auf LexisNexis zu finden!